Positionspapier:
Das Land als Partner für die kommunale Koordinierung des Übergangs Schule - Arbeitswelt
Partnerschaft „auf gleicher Augenhöhe“
Die Gestaltung des Übergangs Schule-Arbeitswelt berührt in verschiedener Hinsicht erheblich die Beziehungen zwischen dem Land und den im Land ansässigen Städten und Landkreisen; vor allem in der Bildungspolitik, aber mit erheblichen Schnittmengen zur Arbeits(markt) – und Beschäftigungspolitik, zur Sozial- und Integrationspolitik und zur Wirtschafts- und Regionalentwicklungspolitik.
Die Art und Weise, wie sich die Übergangsproblematik heute stellt, macht eine Partnerschaft zwischen Land und Kommunen „auf gleicher Augenhöhe“ erforderlich; und dies, obwohl sich die Kommunen im föderalen Gefüge in vielfältiger Abhängigkeit von den Ländern befinden. „Gleiche Augenhöhe“ meint in diesem Zusammenhang vor allem die Anerkennung der besonderen
Verantwortung der Kommunen bei der Gestaltung des Übergangs Schule-
Arbeitswelt, auch jenseits der formalen Unterscheidung zwischen innerer und äußerer Schulträgerschaft, und die ausgehandelte faire und förderliche Ausgestaltung der landeseitig beeinflussbaren Rahmenbedingungen für „kommunale Koordinierung“.
Dem Prinzip „Gleiche Augenhöhe“ widersprechen Programmförderungen, die landesseitig die Gewährung von Fördermitteln für kommunale Koordinierung oder sogenanntes Übergangsmanagement von unausgehandelten, einseitig gesetzten Förderkriterien abhängig macht.
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